Archiv der Kategorie: Allgemein

Unfall im Ausland

ampnet_photo_20160720_119859

Italien ist das gefährlichste „Pflaster“

In Italien sind deutsche Autofahrer besonders unfallgefährdet. Das zeigen die Aufzeichnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In dem beliebten Urlaubsland gab es demnach im zweiten Jahr in Folge einen deutlichen Anstieg der Unfälle, in die ein in Deutschland zugelassenes Auto und Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen verwickelt waren. Italien sei 2015 für deutsche Autofahrer erneut das „gefährlichste Pflaster“ in Europa gewesen, stellt der Geschäftsführer der GDV-Dienstleistungs-Gesellschaft (GDV DL), Dr. Jens Bartenwerfer, fest.

GDV DL betreut den Zentralruf der Autoversicherer, der im vergangenen Jahr insgesamt 29 683 Anrufe wegen Unfällen im Ausland erhielt, 5,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Da in den Monaten Juni bis September, wenn „ganz Europa“ in Urlaub fährt, auch die meisten Unfälle registriert werden, raten die Versicherer den deutschen Autofahrern, sich für einen anstehenden Trip ins Ausland gut vorzubereiten.Rund 15 Millionen Deutsche waren 2015 mit dem Auto in den Nachbarländern unterwegs, wie die Forschungsgemeinschaft „Urlaub und Reisen“ ermittelte. Um für alle Fälle gerüstet zu sein und bei einem Unfall eine unkomplizierte Schadensabwicklung zu ermöglichen, raten die Versicherer ihren Kunden, vor dem Start in den Urlaub alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und mit einzupacken. Dazu zählen vor allem der Europäische Unfallbericht und die Grüne Versicherungskarte. Letztere ist zwar innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben, kann aber hilfreich sein. Erforderlich ist sie bei Fahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Die Grüne Karte bekommen Fahrzeughalter bei ihrer Autoversicherung.Der standardisierte Europäische Unfallbericht erleichtert die Protokollierung eines Unfalls – im In- wie im Ausland. Auch er ist bei jeder Kfz-Versicherung erhältlich. Unbedingt notieren sollte man sich vor einer Autofahrt ins Ausland zudem die Telefonnummer des Zentralrufs der Autoversicherer (0800 250 260 0 bzw. aus dem Ausland +49 40 300 330 300) und die europaweit einheitliche Notrufnummer 112.Doch wie verhält man sich am besten, wenn es im Ausland zu einem Unfall kommt? Nach dem Absichern der Unfallstelle – mit Warnwesten! – sollte immer die Polizei verständigt werden, auch wenn sie für Bagatellschäden in einigen Ländern nicht mehr ausrückt. In manchen Fällen kann jedoch eine polizeiliche Unfallaufnahme oder ein Gutachten der dortigen Versicherung Voraussetzung für späteren Schadenersatz sein. Das gilt jedoch nicht für Bagatellschäden.Dann werden mit dem Unfallgegner die Daten ausgetauscht: Name und Anschrift des Fahrers, Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs, Name des im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalters und die gegnerische Versicherung sowie Versicherungsnummer. Grundsätzlich raten Experten, so viele Daten des Unfallgegners zu sammeln wie möglich. Je mehr, desto schneller klappt häufig hinterher die Schadensregulierung. Auch das Unfallprotokoll sollte so umfassend und detailliert wie möglich ausgefertigt werden. Reichlich Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln helfen zudem später, Schäden und Positionen der beteiligten Fahrzeuge sowie den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen. Auf gar keinen Fall sollten Unfallbeteiligte Papiere in fremder Sprache unterzeichnen, schon gar nicht, wenn sie nicht zweifelsfrei verständlich verfasst sind, warnen Rechtsberater. Gleiches gilt für Schuldanerkenntnisse. Eine große Sorge vieler deutscher Autofahrer bezieht sich darauf, dass bei einem Unfall der gegnerische Unfallverursacher nicht versichert ist. Was dann? Doch keine Angst, als Geschädigter bleibt man auch in solchen Fällen nicht auf den Kosten sitzen. Denn es gibt die Entschädigungsstelle für Verkehrsopfer der Autohaftpflichtversicherer. Sie dient zur Absicherung der Ansprüche von Geschädigten, wenn die Regulierung eines Schadens auf „normalem“ Weg nicht möglich ist. Zu diesem Zweck sind im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nationale Entschädigungsstellen eingerichtet worden. Die im Einzelfall entstandenen Kosten werden aus dem Garantiefonds des Landes bestritten, aus dem der nicht versicherte Unfallverursacher stammt. Doch Achtung: Art und Umfang des Schadenersatzes richten sich in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes.

Text und Foto: Auto-Medienportal.net

Lamborghini: Luxus-SUV soll 2018 kommen

Lamborghini_suv.jpgWenn 2018 das neue Luxus-SUV von Lamborghini auf den Markt kommt, soll die neue Baureihe Schwung in die Traditionsmarke bringen. Mit dem Luxus-SUV will sich der Sportwagenhersteller neue Zielgruppen erschließen. Neben bestehenden Kunden, die bisher SUV anderer Marken gefahren sind, haben die Italiener auch Familien und andere neue Kundenkreise im Auge. Hauptmärkte für das SUV sind die USA, China, der Mittlere Osten, Großbritannien, Deutschland und Russland. Lamborghini rechnet mit einem jährlichen Absatz von rund 3.000 Einheiten. Damit würde die neue Baureihe die aktuellen Verkaufszahlen in etwa verdoppeln (Weltweiter Absatz 2014: 2.530 Einheiten).

Die Gesamtinvestitionen für die dritte Baureihe beziffert das Unternehmen auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Unter anderem wird das Werk am Stammsitz in Sant’Agata Bolognese in Italien mit einer neuen Montagelinie, neuen Lagerhäusern und mehr Forschungskapazitäten ausgebaut: Die bebaute Fläche vergrößert sich von aktuell 80.000 Quadratmeter auf rund 150.000 Quadratmeter. Das neue SUV schafft rund 500 neue Arbeitsplätze bei Lamborghini.

Text: Spot Press Services/Hanne Lübbehüsen
Foto: Lamborghini/SP-X

Recht: Tempolimit bei Nässe

Wer sich auf einer feuchten Straße nicht an ein an Nässe geknüpftes Tempolimit hält, ist nicht unbedingt ein Verkehrssünder. Warum das so ist und wann ein Tempolimit bei Nässe gilt, das erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

„Als nass gilt eine Fahrbahn erst, wenn sich ein durchgehender Wasserfilm gebildet hat“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft. Ein durchgehender Wasserfilm ist zum Beispiel daran zu erkennen, dass die Räder der Autos eine Gischt aufspritzen lassen.

„Ein Tempolimit bei Nässe ist nicht daran gebunden, dass es regnet. Umgekehrt gilt das Gebot nicht, nur weil die ersten Tropfen fallen“, so Walentowski. Der Abwägungsprozess fällt vielen Autofahrern schwer. Fahrsicherheitsexperten raten bei jeder Nässe zur Vorsicht.

Text: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

19. November 2014. Auch im kommenden Jahr müssen sich Deutschlands Verkehrsteilnehmer wieder auf einige Neuerungen einstellen. Brachte 2014 vor allem die Warnwestenpflicht und einen überarbeiteten Bußgeldkatalog, so stehen für 2015 unter anderem neue Vorgaben für Verbandskästen, QR-Codes auf Nummernschildern und neue Möglichkeiten bei der An- bzw. Abmeldung von Fahrzeugen ins Haus. Die heiß diskutierte Pkw-Maut hingegen soll erst ab 2016 erhoben werden.

Wer nächstes Jahr ein Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug abmelden möchte, muss sich dazu nicht mehr persönlich zu seiner örtlichen Zulassungsbehörde begeben, sondern kann dies alternativ auch vom heimischen Computer aus via Internet erledigen. Zu diesem Zweck will das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein spezielles Internetportal einrichten, das zum 1. Januar 2015 online geschaltet werden soll – so zumindest die Planung. Hinter den Kulissen kursieren jedoch noch Zweifel, ob dieser Termin eingehalten werden kann. Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist vorgesehen, der „internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges“ später noch die Online-Zulassung und -Wiederzulassung folgen zu lassen. Bei Anmeldungen ab Januar 2015 sollen Nummernschilder und Fahrzeugschein außerdem einen QR-Code erhalten.

Für neue Dieselfahrzeugtypen gilt ab Jahresbeginn zudem die neue Abgasnorm Euro 6. Sie zielt darauf ab, den Ausstoß von Partikeln und Stickoxiden spürbar zu senken. Im Hinblick auf die Umweltplaketten ändert sich durch die Emissionsnorm 6 nichts – die grünen Plaketten für „Euro 4-“ oder „Euro 5“-Fahrzeuge sichern auch weiterhin die Zufahrt zu den Innenstädten.

In den ab 2015 angebotenen Neuwagen wird sich dann auch das automatische Notrufsystem E-Call (emergency call) befinden. Es ist vom kommenden Oktober an europaweit für alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. Das im Fahrzeug eingebaute Gerät setzt bei einem Verkehrsunfall selbsttätig einen Notrufnummer an die Telefonnummer 112 ab.

Verbandskästen muss ab kommenden Jahr die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen, die neuste medizinische Erkenntnisse berücksichtigt. Alte Verbandskästen dürfen jedoch noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden.

Text: Auto-Medienportal.net

Erdgas gewinnt als Kraftstoff an Fahrt

autogas_tbn Die Anzahl der verfügbaren Erdgas-Pkw-Modelle wird sich im Vergleich zu Anfang 2012 bis Ende 2014 verdoppeln. Insbesondere absatzstarke Modelle wie der VW Golf, der Audi A3 und die Mercedes-Benz B-Klasse sind im Kommen. Der Absatz von Erdgasfahrzeugen ist 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 38 Prozent auf 8900 Stück gestiegen. Erdgas ist damit nach Hybrid der beliebteste alternative Antrieb in Deutschland. Dies geht aus einem Zwischenbericht hervor, den die Initiative Erdgasmobilität heute der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesverkehrsminister, Katherina Reiche, in Berlin übergeben hat.

Die Ergebnisse des Zwischenberichts bestätigen, dass die umgesetzten Maßnahmen der 2011 gestarteten Initiative im Markt Wirkung zeigen. Auch die unterstützenden politischen Rahmenbedingungen für Erdgasmobilität werden weiterentwickelt: Die Forderung nach einer Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff wurde im Koalitionsvertrag verankert. Eine neue EU-Richtlinie sieht auf Grundlage der Arbeitsergebnisse der Initiative vergleichbare Preisangaben für Benzin und Erdgas an Tankstellen vor.

„Wir begrüßen die Signale aus der Politik. Diese müssen nun auch zügig umgesetzt werden“, betonte Stephan Kohler, vorsitzender Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur (Dena), die die Initiative koordiniert. „Den Preisvorteil von Erdgas und Biomethan können Autofahrer nur mit einer transparenten Auszeichnung der Kraftstoffpreise an den Tankstellen erkennen.“

„Erdgas kann als Kraftstoff zur Verbesserung der Klimabilanz des Verkehrs beitragen, insbesondere durch die Beimischung von Biomethan und perspektivisch von Methan, das mit Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt wird“, stellte Katherina Reiche fest. Deshalb sei Erdgas für die Bundesregierung eine wichtige Option für die künftige Energieversorgung des Verkehrs im Pkw- und Lkw-Sektor und in der Schiffahrt.

Im Erdgas ist laut Zwischenbericht mit 20 Prozent nun deutlich mehr Biomethan beigemischt als in den Vorjahren. Damit wird bei der Verwendung von Erdgas als Kraftstoff bis zu 39 Prozent weniger CO2 ausgestoßen als bei der Nutzung von Benzin in einem vergleichbaren Fahrzeug. Außerdem werden Nutzungskonkurrenzen zur Nahrungs- oder Futtermittelproduktion vermieden, denn das im Verkehrssektor verwendete Biomethan wird zu mehr als 80 Prozent aus Rest- und Abfallstoffen hergestellt.

Beteiligt an der Initiative Erdgasmobilität sind führende Fahrzeughersteller wie Daimler, Opel, Fiat, Iveco und der VW-Konzern sowie der ADAC und einige Mineralöl- und Energieunternehmen.

Text und Foto: Auto-Medienportal.net

Erste grosse Studie zu Nutzern von Elektroautos

elektroauto_tbnDas Institut für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat über 3000 private und gewerbliche Nutzer von Elektrofahrzeugen nach ihren Erfahrungen befragt. Es ist laut Auto-Medienportal.Net die bislang größte und umfangreichste Studie ihrer Art und klärt, wer Elektroautos fährt, wie sie im Alltag eingesetzt und welche Einschränkungen es gibt.

Die deutschlandweite Befragung richtete sich an insgesamt 9217 Halter, auf die mindestens ein batteriebetriebenes oder Plug-in Hybrid-Fahrzeug zugelassen ist. „Eine Befragung zu diesem Thema ist in einem solchen Umfang bisher einzigartig“, sagt Stefan Trommer, Projektleiter im DLR-Institut für Verkehrsforschung. „Die Zahl der Teilnehmer ist mit 3111 sehr erfreulich und bietet uns für den deutschen Raum einen repräsentativen Einblick in Einstellungen zum Elektroauto und seiner Nutzung.“

Elektrofahrzeuge werden im privaten Bereich von überwiegend gut gebildeten, männlichen Personen mit höheren Einkommen genutzt. Das Durchschnittsalter liegt mit 51 Jahren höher als bei Käufern von konventionellen Neuwagen. Die Mehrheit der Nutzer lebt in einem kleinstädtischen bis ländlichen Umfeld; lediglich knapp jeder Fünfte (22 Prozent) der Befragten lebt in einer größeren Stadt mit mehr als 100000 Einwohnern. Über die Hälfte wohnt sogar in Kleinstädten und Landgemeinden mit einer Größe von weniger als 20000 Einwohnern. Trotz ausgeprägtem Umweltbewusstsein ist die Zahl der Haushalte, die neben einem Elektroauto noch einen weiteren Pkw besitzen relativ hoch: vier von fünf Personen gaben dies in der Befragung an. Allerdings: die Hälfte der Halter hatten vor der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zwei herkömmliche Pkws und haben eines dieser Fahrzeuge bewusst durch ein elektrisches Auto ersetzt.

Die gewerblichen E-Fahrzeug-Nutzer sind mehrheitlich kleine Unternehmen mit maximal 49 Mitarbeitern und neun Fahrzeugen (inklusive dem E-Auto). Dies widerspricht der oft geäußerten Erwartung, dass vor allem große Unternehmen, mit großen Fahrzeugflotten, die Treiber der Elektromobilität darstellen würden. Knapp über die Hälfte der gewerblichen Fahrzeuge kommen in großen und mittleren Städten zum Einsatz.

Interesse an der innovativen Fahrzeugtechnologie und der Reduzierung der Umweltbelastung dominieren die Beweggründe für die Anschaffung eines E-Fahrzeugs – sowohl bei den privaten als auch bei den gewerblichen Nutzern. Aber auch günstigere Energiekosten pro Kilometer und der Fahrspaß am Elektroantrieb bewegten die Nutzer zum Kauf eines Elektroautos. Eine untergeordnete Rolle bei der Kaufentscheidung spielten externe Anreize, wie die Befreiung von der Kfz-Steuer oder kostenloses Parken und Aufladen.

Mit einem Anteil von 87 Prozent machen die rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge den Großteil der Nutzer von Elektrofahrzeugen in Deutschland aus. Die verbleibenden 13 Prozent der Fahrzeuge sind Plug-in Hybride. Die Mehrheit der Fahrzeuge ist weniger als zwei Jahre alt.

In der Nutzung der E-Fahrzeuge können die DLR-Forscher kaum Unterschiede zur Nutzung herkömmlicher Pkw ausmachen: Im privaten Alltag werden sie wie konventionelle Pkws genutzt. 43 Kilometer legen rein batteriebetriebene Fahrzeuge an einem Werktag im Durchschnitt zurück. Plug-in-Hybride legen im Durschnitt 42 Kilometer zurück, davon 30 Kilometer elektrisch.

Im Vergleich zu konventionellen Neuwagen ist die jährliche Fahrleistung der E-Fahrzeuge natürlich geringer. Die privaten Nutzer von rein batteriebetriebenen E-Autos absolvieren mit ihren Neuwagen jährlich 10 300 Kilometer, Nutzer von Plug-in-Hybriden 13 600 Kilometer. Dass dies unter der Jahreskilometerzahl eines herkömmlichen Pkws liegt (15 400 Kilometer), erklärt sich naturgemäß durch Einschränkungen der E-Autos im Langstreckenbetrieb. Mehr als die Hälfte der privaten Nutzer geben an, dass sie aufgrund der eingeschränkten elektrischen Reichweite keine Wochenend- und Urlaubsfahrten mit dem E-Auto unternehmen. Fast drei von vier Befragten (72 Prozent) nutzen für Ausflüge und längere Strecken noch einen zusätzlichen, mit herkömmlichen Kraftstoff betriebenen Pkw.

Auch gewerbliche Nutzer berichten über Einschränkungen in der Reichweite. Fast jeder fünfte Unternehmer (21 Prozent) gibt an, dass die E-Fahrzeuge nur begrenzt zum Transport von Waren und Gütern nutzbar seien – Grund hierfür sind geringere Zulademöglichkeiten. Die Mehrheit der Nutzer äußert sich dennoch äußerst zufrieden mit dem erworbenen Elektrofahrzeug. Die DLR-Forscher nehmen an, dass sich die Nutzer vor dem Erwerb ausführlich mit den Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen eines E-Fahrzeuges auseinandergesetzt haben. Ob die Elektrofahrzeuge den Mobilitätsansprüchen des Unternehmens gerecht werden, konnten die Unternehmer also im Vorfeld in Erfahrung bringen. Die große Mehrheit der gewerblichen Nutzer wäre allerdings bereit gewesen, einen Mehrpreis für eine größere Reichweite zu bezahlen.

Die meisten privaten Nutzer laden ihr Elektrofahrzeug täglich am Wohnort. Etwa ein Drittel (36 Prozent) der Befragten nutzt zusätzliche Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Gewerbliche Nutzer laden ihr Auto fast täglich auf dem eigenen Betriebsgelände. Zusätzlich werden 29 Prozent der gewerblich zugelassenen Fahrzeuge am Ende des Tages auf dem Privatgrundstück des Fahrers abgestellt und geladen.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Weder private noch gewerbliche Nutzer messen Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum viel Bedeutung zu. Lediglich jeder fünfte Befragte gab an, mindestens einmal wöchentlich eine öffentliche Ladesäule zu nutzen. Vorherrschend ist allerdings der Wunsch nach Schnellladepunkten im (halb-)öffentlichen Raum. Die deutliche Mehrheit bewertet diese Möglichkeiten als absolut notwendig. Dabei wird erwartet, dass die technischen Voraussetzungen für eine Schnellladung, in jedem Elektroauto serienmäßig vorhanden sind. Nur 17 Prozent der privaten Nutzer und 20 Prozent der gewerblichen Nutzer wären bereit, für diese Funktion bis zu 1000 Euro zusätzlich beim Kauf eines E-Fahrzeugs zu bezahlen.

Die befragten Nutzer zeigen insgesamt eine hohe Zufriedenheit mit ihren Neuwagen. 84 Prozent der die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs weiterempfehlen. Die Mehrheit der gewerblichen privaten Halter würden Elektrofahrzeughalter plant sogar die Anschaffung weiterer Elektrofahrzeuge.

Text und Foto: Auto-Medienportal.net

Abgas-TÜV für Motorräder / Elektronik-Check für Autos

Änderungen bei Haupt- und Abgasuntersuchungen. Ab dem 01. April 2006 müssen Krafträder, die ab Januar 1989 zugelassen wurden, im Rahmen der Hauptuntersuchung auch ihr Abgasverhalten überprüfen lassen.
Eine subjektive Geräuschprüfung wird ebenfalls vom Sachverständigen durchgeführt. Die Neuerung für Autofahrer greift erst in drei Jahren. Bei Fahrzeugen, die ab 01.04.2006 neu zugelassen werden, kommen bei den folgenden Untersuchungen auch elektronische Systeme wie ESP,  ABS, und Airbags auf den Prüfstand. Bei diesen Autos ist in Zukunft auch keine separate Abgasuntersuchung mehr nötig, sie wird Bestandteil der Hauptuntersuchung.