Massnahmen nach einem Unfall

1. Bei Unfall:car
  • Ruhe und Übersicht bewahren, sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten.
  • Unfallstelle unverzüglich absichern.
  • Bei Personenschäden erste Hilfe leisten und Hilfsdienste benachrichtigen.
  • Bei höheren Schäden und in Zweifelsfällen immer die Polizei rufen.
2. Daten sichern:
  • Amtliches Kennzeichen, Namen und Anschrift der beteiligten Fahrer notieren.
  • Lassen Sie sich Fahrzeugpapiere und Führerschein vorzeigen.
  • Versicherungsdaten austauschen (sind die Daten nicht bekannt, hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer weiter,
    Tel.: +49 800 2502600)
  • Namen,  Anschriften und Telefonnummern von Augenzeugen notieren.
3. Beweissicherung:
  • Unfallschaden und Unfallort fotografieren.
  • Unfallspuren vermessen und fotografieren.
  • Fahrzeug – Endstände auf Fahrbahn anzeichnen.
  • Unfallskizze mit Anstoßpunkte der Fahrzeuge zeichnen.
  • Einholung von Unfallschilderungen durch Unfallzeugen.
  • Angefertigtes Unfallprotokoll unterschreiben (Schädiger und auch Geschädigter).    Download Unfallbericht (PDF, 125KB)
4. Kein voreiliges Schuldanerkenntnis erklären:
  • In Zweifelsfällen Rechtsanwalt einschalten.
  • Hat Ihr Unfallgegner am Unfallort angekündigt,  Ansprüche geltend machen zu wollen, melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Haftpflichtversicherung.
5. Sachverständigen Ihres Vertrauens anrufen:
  • Beauftragen Sie bei einem unverschuldeten oder nicht allein verschuldeten Unfall (zur Beweissicherung) einen unparteiischen, freiberuflichen Kfz-Sachverständigen. Die Kosten für den Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.

VfK gepr. Sachverständiger · IHK gepr. Havariekommissar · staatl. gepr. Techniker