1. Bei Unfall:
- Ruhe und Übersicht bewahren, sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten.
- Unfallstelle unverzüglich absichern.
- Bei Personenschäden erste Hilfe leisten und Hilfsdienste benachrichtigen.
- Bei höheren Schäden und in Zweifelsfällen immer die Polizei rufen.
2. Daten sichern:
- Amtliches Kennzeichen, Namen und Anschrift der beteiligten Fahrer notieren.
- Lassen Sie sich Fahrzeugpapiere und Führerschein vorzeigen.
- Versicherungsdaten austauschen (sind die Daten nicht bekannt, hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer weiter,
Tel.: +49 800 2502600)
- Namen, Anschriften und Telefonnummern von Augenzeugen notieren.
3. Beweissicherung:
- Unfallschaden und Unfallort fotografieren.
- Unfallspuren vermessen und fotografieren.
- Fahrzeug – Endstände auf Fahrbahn anzeichnen.
- Unfallskizze mit Anstoßpunkte der Fahrzeuge zeichnen.
- Einholung von Unfallschilderungen durch Unfallzeugen.
- Angefertigtes Unfallprotokoll unterschreiben (Schädiger und auch Geschädigter). Download Unfallbericht (PDF, 125KB)
4. Kein voreiliges Schuldanerkenntnis erklären:
- In Zweifelsfällen Rechtsanwalt einschalten.
- Hat Ihr Unfallgegner am Unfallort angekündigt, Ansprüche geltend machen zu wollen, melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Haftpflichtversicherung.
5. Sachverständigen Ihres Vertrauens anrufen:
- Beauftragen Sie bei einem unverschuldeten oder nicht allein verschuldeten Unfall (zur Beweissicherung) einen unparteiischen, freiberuflichen Kfz-Sachverständigen. Die Kosten für den Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.
VfK gepr. Sachverständiger · IHK gepr. Havariekommissar · staatl. gepr. Techniker