Abgas-TÜV für Motorräder / Elektronik-Check für Autos

Änderungen bei Haupt- und Abgasuntersuchungen. Ab dem 01. April 2006 müssen Krafträder, die ab Januar 1989 zugelassen wurden, im Rahmen der Hauptuntersuchung auch ihr Abgasverhalten überprüfen lassen.
Eine subjektive Geräuschprüfung wird ebenfalls vom Sachverständigen durchgeführt. Die Neuerung für Autofahrer greift erst in drei Jahren. Bei Fahrzeugen, die ab 01.04.2006 neu zugelassen werden, kommen bei den folgenden Untersuchungen auch elektronische Systeme wie ESP,  ABS, und Airbags auf den Prüfstand. Bei diesen Autos ist in Zukunft auch keine separate Abgasuntersuchung mehr nötig, sie wird Bestandteil der Hauptuntersuchung.