Tragepflicht gilt auch für ausländische Kraftfahrer.
Deutsche Autofahrer sollten ab April bei Reisen nach Italien eine Unfall-Warnweste griffbereit haben. Die Europäische Kommission bestätigte, dass die Tragepflicht auch für ausländische Kraftfahrer gelte. Das Tragen der fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs in Notfallsituationen wie Unfall oder Panne sei eine Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit. Bei Nichtanlegen können italienische Carabinieri ein Bußgeld von mindestens 33,60 Euro kassieren. Die Vorschrift ist auf allen Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie auf der Nothaltespur und den Ausweichstellen der Autobahn zu beachten. Autofahrer erhalten die rund zehn Euro teure Weste, die mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen ist, im Kfz-Zubehörhandel oder in ADAC-Geschäftsstellen. Im Sommer planen auch Spanien und Portugal, die Tragepflicht von Warnwesten einzuführen.