Kfz nach 12-monatiger Standzeit nicht mehr fabrikneu

Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist ein unbenutztes Kfz nach mehr als 12-monatiger Standzeit nicht mehr fabrikneu. Das Fertigungsdatum soll deshalb vom Hersteller unverschlüsselt in den Fahrzeugdokumenten angegeben werden.

(Quelle: Autohaus 5/2004)