Kfz-Police gilt auch für Einkaufswagen

Wenn Sie auf einem Parkplatz ein fremdes Fahrzeug beschädigen, ist nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern Ihre Kfz-Versicherung zuständig. Die kommt nicht nur für Schäden auf, die Sie beim Fahren verursachen. Sie haftet auch, wenn etwas beim Be- oder Entladen passiert. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 301 C 769/03).
Überlegen Sie es sich aber, ob Sie einen solchen Schaden melden. Denn: Springt der Kfz-Versicherer ein, stuft er Sie vielleicht beim Beitrag hoch. Das aber könnte teurer sein, als den Schaden zu begleichen.