Unfall nach Aufheben einer Zigarette im Auto: Versicherung muss nicht zahlen!

Wer sich beim Fahren bückt, um eine heruntergefallene brennende Zigarette aufzuheben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall infolge der Unaufmerksamkeit muss die Kaskoversicherung für den Schaden nicht aufkommen, entschied das Landgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Versicherungsrechtsanwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) veröffentlicht haben.