Alle Beiträge von Wolfgang Hartl

Kfz-Police gilt auch für Einkaufswagen

Wenn Sie auf einem Parkplatz ein fremdes Fahrzeug beschädigen, ist nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern Ihre Kfz-Versicherung zuständig. Die kommt nicht nur für Schäden auf, die Sie beim Fahren verursachen. Sie haftet auch, wenn etwas beim Be- oder Entladen passiert. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 301 C 769/03).
Überlegen Sie es sich aber, ob Sie einen solchen Schaden melden. Denn: Springt der Kfz-Versicherer ein, stuft er Sie vielleicht beim Beitrag hoch. Das aber könnte teurer sein, als den Schaden zu begleichen.

Unfallreparaturen

Nicht fachgerechte Reparatur kann Haftung des Versicherers ausschliessen. Äusserste Vorsicht ist für Kfz-Werkstätten geboten, wenn bei einem Unfallfahrzeug an der Schadenstelle nicht reparierte oder nicht fachgerecht beseitigte Vorschäden festgestellt werden.

Italien verlangt seit 1. April 2004 Unfall-Warnweste

Tragepflicht gilt auch für ausländische Kraftfahrer.

Deutsche Autofahrer sollten ab April bei Reisen nach Italien eine Unfall-Warnweste griffbereit haben. Die Europäische Kommission bestätigte, dass die Tragepflicht auch für ausländische Kraftfahrer gelte. Das Tragen der fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs in Notfallsituationen wie Unfall oder Panne sei eine Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit. Bei Nichtanlegen können italienische Carabinieri ein Bußgeld von mindestens 33,60 Euro kassieren. Die Vorschrift ist auf allen Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie auf der Nothaltespur und den Ausweichstellen der Autobahn zu beachten. Autofahrer erhalten die rund zehn Euro teure Weste, die mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen ist, im Kfz-Zubehörhandel oder in ADAC-Geschäftsstellen. Im Sommer planen auch Spanien und Portugal, die Tragepflicht von Warnwesten einzuführen.

Unfall nach Aufheben einer Zigarette im Auto: Versicherung muss nicht zahlen!

Wer sich beim Fahren bückt, um eine heruntergefallene brennende Zigarette aufzuheben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall infolge der Unaufmerksamkeit muss die Kaskoversicherung für den Schaden nicht aufkommen, entschied das Landgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Versicherungsrechtsanwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) veröffentlicht haben.